Gründung und Entwicklung der Bürgerstiftung Mudau
Als die Verantwortlichen nach Abschluss der Heimattage darangingen, den eigens zum Zweck dieser Tage gegründeten Verein Mudau 2002 aufzulösen, standen sie vor der angenehmen, aber dennoch nicht einfachen Aufgabe, das nicht unbeträchtliche Vermögen des Vereins für einen sinnvollen Zweck zu verwenden. Dass der Verein – ganz entgegen der ursprünglichen Erwartungen – einen so außerordentlichen Gewinn erzielt hatte, war dem großartigen Erfolg der Heimattage zu verdanken.
Viele Mudauer Bürger und Vereine hatten mit ihrem Einsatz diesen Erfolg zustande gebracht, so dass man sich bei den Überlegungen zur Verwendung des Gewinns schnell klar darüber war, diesen für die Entwicklung des Gemeindelebens zu investieren. Es bot sich an, so der Vorschlag von Herbert Knapp, eine Stiftung zu errichten mit dem Ziel, das Gemeinwesen der Gemeinde und Region Mudau zu stärken, gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren, so wie das später in der Stiftungssatzung niedergelegt wurde (vgl. Satzung der Bürgerstiftung Mudau).
Der Vorstand des Vereins Mudau 2002, Klaus Schork, machte also den Mitgliedern des Vereins in der Mitgliederversammlung am 4. April 2003 den Vorschlag, dieser solle zum Stifter einer Bürgerstiftung werden.
Entscheidend war dabei die Überlegung, dass mit einer Stiftung die Erinnerung an die Heimattage 2002 wach gehalten werden und das in der Vorbereitung und Durchführung der Heimattage gezeigte Engagement bewahrt werden könne. Klaus Schorks Vorschlag wurde von der großen Mehrheit der Mitglieder gebilligt. Damit waren die Voraussetzungen für die Gründung der Bürgerstiftung Mudau geschaffen, nachdem auch ein beträchtliches Stiftungsvermögen (ca. € 47 000 und zusätzliches Sachvermögen) in die Stiftung eingebracht werden konnte.
Dem Antrag auf Anerkennung durch das Regierungspräsidium wurde nach eingehenden Verhandlungen stattgegeben, der Anerkennungsbescheid trägt das Datum vom 2. März 2004.
Wichtig ist, dass die Bürgerstiftung Mudau als gemeinnützig anerkannt ist. Das bedeutet nämlich, dass sie von Steuern befreit ist und, was noch wichtiger ist, berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender und Sponsoren, die die Stiftung zur besseren Erfüllung ihres Zwecks unterstützen, können also sicher sein, dass ihre Zuwendungen sich in der Steuererklärung positiv auswirken.
Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass die Bürgerstiftung Mudau sich nicht als Konkurrenz der örtlichen Vereine versteht, die ja verhältnismäßig eng definierte Ziele und Interessen verfolgen und von ihren Mitgliedern getragen werden, sondern eher als Ergänzung und als Einrichtung, die Projekte fördert, die der Allgemeinheit zugute kommen und von den Vereinen nicht oder nicht allein durchgeführt werden können. Auch Vereine sind allerdings eingeladen, Fördervorschläge zu machen und mit der Stiftung gemeinsam sinnvolle Projekte in der Gemeinde zu verwirklichen.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck fördert.
Um den Stiftungszweck erfüllen zu können, muss ein so ausreichendes Stiftungsvermögen vorhanden sein, dass der Stiftungszweck aus den Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllt werden kann.
Das Stiftungsvermögen muss also möglichst risikolos und gewinnbringend angelegt werden.
Die Gewinne, i.a. die Zinsen, werden dann zur Förderung der durch den Stiftungszweck bestimmten Vorhaben verwendet. Es ist auch möglich (und erstrebenswert), Zuwendungen an die Stiftung, also etwa steuerlich absetzbare Spenden, zu den Erträgen hinzuzunehmen, um mehr Mittel für Fördermaßnahmen zur Verfügung zu haben. Ebenso ist es möglich, durch Aufstockungen des Stiftungsvermögens (z.B. mit Spenden oder Gewinnen aus Veranstaltungen der Stiftung) die Fördermöglichkeiten zu verbessern.
Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und auch über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Die Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium) haben die Pflicht, durch sparsame und wirtschaftliche Verwaltung des Stiftungsvermögens den Stiftungszweck möglichst gut zu erfüllen.
Viele Mudauer Bürger und Vereine hatten mit ihrem Einsatz diesen Erfolg zustande gebracht, so dass man sich bei den Überlegungen zur Verwendung des Gewinns schnell klar darüber war, diesen für die Entwicklung des Gemeindelebens zu investieren. Es bot sich an, so der Vorschlag von Herbert Knapp, eine Stiftung zu errichten mit dem Ziel, das Gemeinwesen der Gemeinde und Region Mudau zu stärken, gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren, so wie das später in der Stiftungssatzung niedergelegt wurde (vgl. Satzung der Bürgerstiftung Mudau).
Der Vorstand des Vereins Mudau 2002, Klaus Schork, machte also den Mitgliedern des Vereins in der Mitgliederversammlung am 4. April 2003 den Vorschlag, dieser solle zum Stifter einer Bürgerstiftung werden.
Entscheidend war dabei die Überlegung, dass mit einer Stiftung die Erinnerung an die Heimattage 2002 wach gehalten werden und das in der Vorbereitung und Durchführung der Heimattage gezeigte Engagement bewahrt werden könne. Klaus Schorks Vorschlag wurde von der großen Mehrheit der Mitglieder gebilligt. Damit waren die Voraussetzungen für die Gründung der Bürgerstiftung Mudau geschaffen, nachdem auch ein beträchtliches Stiftungsvermögen (ca. € 47 000 und zusätzliches Sachvermögen) in die Stiftung eingebracht werden konnte.
Dem Antrag auf Anerkennung durch das Regierungspräsidium wurde nach eingehenden Verhandlungen stattgegeben, der Anerkennungsbescheid trägt das Datum vom 2. März 2004.
Wichtig ist, dass die Bürgerstiftung Mudau als gemeinnützig anerkannt ist. Das bedeutet nämlich, dass sie von Steuern befreit ist und, was noch wichtiger ist, berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender und Sponsoren, die die Stiftung zur besseren Erfüllung ihres Zwecks unterstützen, können also sicher sein, dass ihre Zuwendungen sich in der Steuererklärung positiv auswirken.
Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass die Bürgerstiftung Mudau sich nicht als Konkurrenz der örtlichen Vereine versteht, die ja verhältnismäßig eng definierte Ziele und Interessen verfolgen und von ihren Mitgliedern getragen werden, sondern eher als Ergänzung und als Einrichtung, die Projekte fördert, die der Allgemeinheit zugute kommen und von den Vereinen nicht oder nicht allein durchgeführt werden können. Auch Vereine sind allerdings eingeladen, Fördervorschläge zu machen und mit der Stiftung gemeinsam sinnvolle Projekte in der Gemeinde zu verwirklichen.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck fördert.
Um den Stiftungszweck erfüllen zu können, muss ein so ausreichendes Stiftungsvermögen vorhanden sein, dass der Stiftungszweck aus den Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllt werden kann.
Das Stiftungsvermögen muss also möglichst risikolos und gewinnbringend angelegt werden.
Die Gewinne, i.a. die Zinsen, werden dann zur Förderung der durch den Stiftungszweck bestimmten Vorhaben verwendet. Es ist auch möglich (und erstrebenswert), Zuwendungen an die Stiftung, also etwa steuerlich absetzbare Spenden, zu den Erträgen hinzuzunehmen, um mehr Mittel für Fördermaßnahmen zur Verfügung zu haben. Ebenso ist es möglich, durch Aufstockungen des Stiftungsvermögens (z.B. mit Spenden oder Gewinnen aus Veranstaltungen der Stiftung) die Fördermöglichkeiten zu verbessern.
Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und auch über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Die Stiftungsorgane (Vorstand und Kuratorium) haben die Pflicht, durch sparsame und wirtschaftliche Verwaltung des Stiftungsvermögens den Stiftungszweck möglichst gut zu erfüllen.